PRESSEINFORMATION 10/2017
EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 30.01.-03.02.2017
für die Zeit vom 30.01.-03.02.2017 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:
Woche vom 30.01. -03.02.2017 | Institution/ Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Brexit | cepAdhoc: „Ukraine Plus“ als Modell für den Brexit Vergleich der Vorschläge der britischen Premierministerin mit Abkommen, die die EU mit anderen Staaten abgeschlossen hat.
| Das „Modell Ukraine Plus“ ist eine weitreichende Freihandelsvereinbarung zwischen EU und UK; ergänzt um eine Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Modell sieht eine Einschränkung der Freizügigkeit und finanzielle Beiträge der UK an die EU vor. Für die Bereitschaft der EU, eine solche Kooperation einzugehen, sprechen die handelspolitischen und fiskalischen Interessen sowohl der EU insgesamt als auch der Deutschlands und Frankreichs. Absolute Voraussetzung ist aber ein glaubwürdiges britisches Engagement in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nur dann kann die EU das „Modell Ukraine Plus“ als ein für das Vereinigte Königreich maßgeschneidertes Modell darstellen und damit einer Nachahmung durch EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten vorbeugen.
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter Finanzmärkte +49 761 38693-230 |
Brexit: Veröffentlichung des Weißbuches durch die britische Regierung zur Abstimmung des Parlaments des Vereinigten Königreichs über den Antrag zum Austritt aus der Europäischen Union
| Nach dem Urteil des Supreme Courts wird sich die britische Regierung mit einem „Brexit Bill“ grünes Licht geben lassen, das Art.50-Austrittsverfahren zu initiieren. Offen ist die Frage, ob Theresa May noch vor dieser Abstimmung das Weißbuch zum Brexit vorlegen wird; und wenn ja, ob sie inhaltlich über ihre Rede vom 17.01.2017 hinausgeht. | Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter Finanzmärkte +49 761 38693-230 | |
Dienstag, 31.01.2017 | Veröffentlichung der neuen cepAnalyse: Energie-Effizienz Die Energieeffizienz-Richtlinie von 2012 soll geändert werden: Für die EU soll ein verschärftes und nunmehr auch verbindliches Energieeinsparziel von 30% bis 2030 eingeführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen den Mitgliedstaaten detaillierte Energieeinspar-vorgaben auferlegt werden. So sollen sie auch nach 2020 sicherstellen, dass der Energieverbrauch von Endkunden jährlich um 1,5% sinkt.
| Die Verschärfung des Energieeinsparziels auf EU-weit verbindliche 30% kann im Gegensatz zum Emissionshandel die eigentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele – Klimaschutz und Versorgungssicherheit – weder treffsicher noch kosteneffizient erreichen. Daher sind detaillierte Energieeinsparvorgaben für die Mitgliedstaaten – wie die Pflicht, bei Endkunden jährlich 1,5% Energie einzusparen – verfehlt. Zudem verstoßen diese gegen das Subsidiaritätsprinzip und belasten die Haushalte der Mitgliedstaaten unverhältnismäßig. | Dr. Martin Menner Umwelt, Klima, Energie, Verkehr +49 761 38693-242
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Mittwoch, 01.02.2017 | Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung u.a. Orientierungsdiskussion über "Komitologieverfahren" - Mehr Demokratie für die Verfahren zur Verabschiedung delegierter und Durchführungs-Rechtsakte
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| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter Finanzmärkte +49 761 38693-230 |
Umsetzung der Energieunion |
| Fachbereichsleiter Umwelt, Klima, Energie, Verkehr +49 761 38693-235
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| Straßburg: Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (bis 02.02.) u.a. Stand der Umsetzung der Energieunion |
| Dr. Götz Reichert Fachbereichsleiter Umwelt, Klima, Energie, Verkehr +49 761 38693-235
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