Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2007 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Zulassung als Kraftverkehrsunternehmer EU-weit einheitlichen Anforderungen unterworfen werden soll. Die Verordnung soll die bisherigen Regelungen der Richtlinie 96/26/EG ersetzen, deren unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat.
Ziel des Vorschlags ist die Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrungen und die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Vorgesehen sind detaillierte Anforderungen an die Niederlassung des Unternehmens, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sieht der Vorschlag desweiteren verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, die bis zum Entzug der Zulassung reichen.
Das cep kommt in seiner Analyse des Vorschlags zu der Feststellung, dass er zwar geeignet ist, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und auch einige Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Allerdings stehen diesem Gewinn unverhältnismäßig hohe Belastungen der Unternehmen gegenüber, die deutlich über dem vertretbaren Maß liegen.