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Zugangsregulierung für TK-Netzbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Richtlinie)
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Die nationalen Regulierungsbehörden sollen künftig Zugangspflichten vorrangig für „bauliche Anlagen“ auferlegen, also an der niedrigst möglichen Stufe der Wertschöpfungskette ansetzen. Die regulatorische Privilegierung von „Netzen mit sehr hoher Kapazität“ greift ordnungspolitisch unzulässig in Marktprozesse ein. Insbesondere sollte die – an sich vertretbare – Bevorzugung von Ko-Investitionsmodellen für neue Netzbestandteile nicht nur für Netze mit sehr hoher Kapazität gelten. Eine sektorspezifische Ex-ante-Regulierung von vertikal getrennten Netzbetreibern ist nicht nötig.
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cepAnalyse (veröff. 19.12.2016) | 265 KB | Download | |
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Presseinformation 125/2016 (veröff. 19.12.2016) | |||
Richtlinienvorschlag COM(2016) 590 (veröff. 14.09.2016) | 1 MB | Download | |
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 02.10.2017) | |||
Rat: Verhandlungsmandat (veröff. 11.10.2017) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 29.06.2018) |