Zentralverwahrer (Verordnung)
cepAnalyse

Finanzmärkte

Zentralverwahrer (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Laut Kommission sind Kosten und Risiken von grenzüberschreitenden im Vergleich zu nationalen Wertpapiergeschäften zu hoch, die Marktakteure  darunter Handelsplätze, zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer  haben nur eingeschränkten Zugang zueinander und der Wettbewerb zwischen den Zentralverwahrern ist unzureichend. Mit Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Wertpapiergeschäften und zur Öffnung der nationalen Wertpapiermärkte will die Kommission diesen Mängeln begegnen.

cepAnalyse

Status

Die elektronische Verbuchung von Wertpapiergeschäften stärkt Sicherheit und Effizienz des Wertpapierhandels. Dass Zentralverwahrer Banktätigkeiten nach Gewährung einer Ausnahmegenehmigung erbringen dürfen, ist vertretbar. Allerdings fehlen für diese Gewährung objektive und transparente Kriterien. Die Festlegung einer Frist von zwei Geschäftstagen für die Abrechnung von Wertpapiergeschäften erleichtert den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel. Der grenzüberschreitende Handel wird gestärkt durch die Möglichkeit der Verbuchung von Wertpapieren bei jedem CSD der EU.

PDF herunterladen

Zentralverwahrer COM(2012) 73 (veröff. 05.11.2012) PDF 136 KB Download
Zentralverwahrer COM(2012) 73
Verordnungsvorschlag COM(2012) 73 (veröff. 07.03.2012) PDF 474 KB Download
EP: Ausschussbericht (veröff. 04.02.2013)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 26.09.2013)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 24.02.2014)