Zahlungsdienste: ZDR II (Richtlinie)
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Digitale Wirtschaft

Zahlungsdienste: ZDR II (Richtlinie)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Mit dem Vorschlag für eine 2. Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR 2) will die Kommission den europäischen Zahlungsmarkt voranbringen und die Transparenz, Sicherheit und Innovation bei Zahlungen fördern.

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Status

Die Einbeziehung „dritter Zahlungsdienstleister“ in den Anwendungsbereich klärt deren Verantwortlichkeiten und Haftung. Eine Bank sollte dritten Zahlungsdienstleistern nur Zugang gewähren müssen, wenn sie über eine unangreifbare Marktmacht auf dem Endkundenmarkt verfügt. Die neuen Regeln zu „begrenzten Netzen“ und zu „digitalen Zahlungsvorgängen“ schaffen Anreize für Regulierungsarbitrage und verzerren den Wettbewerb. Dass Mitgliedstaaten die Entgelterhebung bei der Nutzung von Zahlungsinstrumenten nicht länger untersagen können, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel.

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Zahlungsdienste: ZDR II COM(2013) 547 (veröff. 24.03.2014) PDF 105 KB Download
Zahlungsdienste: ZDR II COM(2013) 547
Richtlinienvorschlag COM(2013) 547 (veröff. 24.07.2013) PDF 438 KB Download
EP-Plenum: Beschluss (veröff. 03.04.2014)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 05.12.2014)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 05.05.2015)