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Arbeit & Soziales
Was tun mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie?
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Die bestehende Arbeitszeitrichtlinie ist nach mehreren EuGH-Urteilen, insbesondere zu den Bereitschaftsdiensten, überholt. Die bisherigen Vorstöße der EU-Kommission für eine Überarbeitung sind allesamt gescheitert und auch die Sozialpartner auf europäischer Ebene konnten sich über keine Regelung zu den Bereitschaftsdiensten verständigen. Eine Reform scheint auch in Zukunft unrealistisch. Zudem würden EU-Vorschriften zur Entlohnung von Bereitschaftsdiensten gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Die Arbeitszeitrichtlinie sollte daher aufgehoben werden.
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Was tun mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie? (veröff. 22.06.2015) | 2 MB | Download | |
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