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Arbeit & Soziales
Verbesserung des Mutterschutzes (Richtlinie)
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Der Vorschlag der Kommission kann der Gesundheit werdender Mütter schaden, anstatt sie zu schützen. Er bietet schwangeren Arbeitnehmerinnen nämlich Anreize, bis zum Entbindungstermin weiter zu arbeiten. Außerdem erhöht er die Lohnnebenkosten und wirkt sich damit negativ auf die Beschäftigung aus. Der Vorschlag verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sollte daher nicht verabschiedet werden.
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Verbesserung des Mutterschutzes KOM(2008) 637 (veröff. 07.11.2008) | 84 KB | Download | |
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