cepAnalyse
Arbeit & Soziales
Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen (Richtlinie)
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Gegen die Richtlinie spricht laut dem Centrum für Europäische Politik (CEP), dass das Gestaltungsrecht des Arbeitgebers massiv eingeschränkt wird, statt diesen in seinem freiwilligen Angebot einer Betriebsrente zu unterstützen. Die Betriebsrentensysteme müssen mehr Anspruchsberechtigte verkraften, ohne dass die Richtlinie festlegt, wie die finanzielle Mehrbelastung aufgefangen werden soll. Es fehlen ausreichende Übergangsregelungen.
Die Richtlinie sollte sich daher auf eine einheitliche Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche konzentrieren. Nicht auf EU-Ebene geregelt werden muss die inhaltliche Ausgestaltung der Betriebsrentensysteme.