Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens (Mitteilung)
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Klima

Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens (Mitteilung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

In einer Mitteilung hat die EU-Kommission dargelegt, wie die Europäische Union das in Paris vereinbarte globale Klimaschutzübereinkommen umsetzen soll. Aus Sicht des cep ist das Paris-Übereinkommen ein notwendiger Schritt hin zu effektivem Klimaschutz. Allerdings ist die Auffassung der Kommission, dass die Bestimmungen zu Carbon-Leakage „ausgewogen“ seien, nicht zutreffend.

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Status

Die von der Kommission angeregte Bepreisung von CO2-Emissionen auch in Drittstaaten schafft Anreize, weniger CO2 zu emittieren. Allerdings erzeugt sie nur dann auch gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der THG-Reduktion, wenn die Höhe des CO2-Preises in allen Staaten gleich hoch ist. Dies erfordert letztlich ein globales Handelssystem für Emissionsrechte. Auch die vorgeschlagene Änderung des EU-Rechts, mit der der Energieeffizienz „Priorität“ eingeräumt werden soll, wird durch die Experten des cep abgelehnt, da nicht jeder Energieverbrauch auch gleich klimaschädlich ist.

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Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens COM(2016) 110 (veröff. 30.05.2016) PDF 140 KB Download
Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens COM(2016) 110