Finanzmärkte
Umgang mit ausländischen Investitionen (cepAdhoc)
cepAdhoc
Auch während der COVID-19 Pandemie sollte die "Abwehr" ausländischer Investitionen durch die Mitgliedstaaten nicht über das hinausgehen, was absolut notwendig ist, um ernsthaften Schäden für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu begegnen. Zwar ist insbesondere bei medizinischen Gütern jüngst die hohe Abhängigkeit der EU von bestimmten Lieferanten aus einzelnen Drittstaaten offenbar geworden. Zur Behebung dieser Abhängigkeit sind jedoch Kapitalbeschränkungen nicht angemessen. Es gibt alternative Maßnahmen dem Problem Herr zu werden, dazu zählt u.a. die Diversifizierung der Angebotsstrukturen. Die Screening-Regeln der FDI-Verordnung lassen den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum bei der Bestimmung der Angemessenheit einer FDI. Sie erhöhen das Risiko des Protektionismus. Notwendig wäre eine Rückbesinnung auf die engen Vorschriften zur Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit aus den EU-Verträgen.
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cepAdhoc (veröff. 19.05.2020) | 267 KB | Download | |
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