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Wirtschafts- & Fiskalpolitik
Überwachung der Haushaltspolitik und Ausbau des Defizitverfahrens (Verordnung)
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Die Vorgabe, dass die Euro-Staaten bei der Haushaltsplanung unabhängige Prognosen verwenden müssen, verhindert die Umgehung der Stabilitätsvorschriften durch Schönrechnerei. Die vorgesehene Verpflichtung der Euro-Staaten, europäische Haushaltsvorgaben im nationalen Recht verbindlich zu verankern, überschreitet – ungeachtet ihrer ökonomischen Sachgemäßheit – die Kompetenz der EU zur Überwachung der Haushaltsdisziplin und stellt daher einen Kompetenzverstoß dar.
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cepÜbersicht: Bisherige Maßnahmen zur Stabilisierung der Währungsunion (veröff. 02.04.2012) | 86 KB | Download | |
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Überwachung der Haushaltspolitik und Ausbau des Defizitverfahrens KOM(2011) 821 (veröff. 02.04.2012) | 117 KB | Download | |
Monitor zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren (veröff. 02.04.2012) | 96 KB | Download |