cepAnalyse
Finanzmärkte
Trennbanken (Verordnung)
cepAnalyse
Verbote von Eigenhandel und bestimmten Handelstätigkeiten bedürfen einer hinreichenden Rechtfertigung. Diese ergibt sich weder aus wirtschaftstheoretischen Erwägungen noch aus der Praxis. Die Vielzahl vager Definitionen, für deren Konkretisierung die Kommission und die Aufsichtsbehörden weitgehende Handlungsspielräume erhalten, schaffen Rechtsunsicherheit. Das pauschale Verbot des Eigenhandels und von Investments in AIF verletzt das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. Die Möglichkeit der Kommission, Banken einzelner Mitgliedstaaten von Teilen der Verordnung auszunehmen, ist nicht von der Binnenmarktkompetenz gedeckt.
PDF herunterladen
Trennbanken COM(2014) 43 (veröff. 04.08.2014) | 104 KB | Download | |
| |||
Verordnungsvorschlag COM(2014) 43 (veröff. 29.01.2014) | 324 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 19.06.2015) |