Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Verordnung)
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Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Verordnung)

Die Kommission will eine EU-weite Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte einführen, die Auflagen für Weiterverpfändungen von Sicherheiten verschärfen und die Informationspflichten für Investmentfonds ausweiten.

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Status

Die Pflicht zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften erhöht die Transparenz über Kreditverflechtungen. Dies ist für die Erkennung sowohl des mikro- als auch des makroprudentiellen Gefährdungspotentials notwendig. Der Mehrwert der Verschärfung der Auflagen für Weiterverpfändungen ist gering. Die zusätzlichen Informationspflichten für OGAW- und AIFM-Fonds tragen nur theoretisch zum Anlegerschutz bei. Die Befugnis der Kommission, in delegierten Rechtsakten den Anwendungsbereich der Verordnung zu ändern, verstößt gegen EU-Recht.

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Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften COM(2014) 40 (veröff. 21.07.2014) PDF 100 KB Download
Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften COM(2014) 40
Verordnungsvorschlag COM(2014) 40 (veröff. 29.01.2014) PDF 218 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 14.11.2014)
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 24.03.2015)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 17.06.2015)