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Verkehr
Technische Überprüfung von Kfz (Verordnung)
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Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf zwei- und dreirädrige Kfz ist sachgerecht, da auch diese Kfz durch technische Mängel Unfälle verursachen können. Das Erfordernis der jährlichen Prüfung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab dem siebten Jahr führt zu Zusatzkosten für Fahrzeughalter und verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da auch bei längeren Prüfintervallen die Zahl der Unfälle mit mangelhaften Fahrzeugen sehr klein ist. Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist ebenfalls unverhältnismäßig.
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Technische Überprüfung von Kfz COM(2012) 380 (veröff. 10.09.2012) | 93 KB | Download | |
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cepÜbersicht: Erfasste Fahrzeugklassen und Prüfhäufigkeiten (veröff. 10.09.2012) | 38 KB | Download | |
Verordnungsvorschlag COM(2012) 380 (veröff. 13.07.2011) | 83 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 02.07.2013) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 11.03.2014) | |||
Rat: 1. Lesung (veröff. 24.03.2014) |