Slotzuweisung auf EU-Flughäfen (Verordnung)
cepAnalyse

Verkehr

Slotzuweisung auf EU-Flughäfen (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Auf Flughäfen, auf denen die Nachfrage nach Zeitnischen für Starts und Landungen („Slots“) die Flughafenkapazität übersteigt, werden Slots nach einem einheitlichen Verfahren vergeben. Dieses Vergabeverfahren will die Kommission nun ändern, um die Flughafenkapazitäten effizienter zu nutzen.

cepAnalyse

Status

Die Erhöhung der Slotnutzungsquote auf 85% für die vorrangige Slotzuweisung steigert die Effizienz der Flughafeninfrastrukturnutzung, da in der Regel nur noch höchstens 15% der vorhandenen Kapazitäten ungenutzt bleiben können. Die Heraufsetzung der Slotanzahl, die erforderlich ist, um in der Folgeperiode eine Abfolge von Slots vorrangig zu erhalten, erleichtert zwar Neubewerbern den Zugang zu Flughäfen, beeinträchtigt allerdings die Planungssicherheit der Fluggesellschaften und mindert ihre Flexibilität.

PDF herunterladen

Slotzuweisung auf EU-Flughäfen KOM(2011) 827 (veröff. 05.03.2012) PDF 89 KB Download
Slotzuweisung auf EU-Flughäfen KOM(2011) 827
Verordnungsvorschlag KOM(2011) 827 (veröff. 01.12.2011) PDF 224 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 29.10.2012)
EP: 1. Lesung (veröff. 12.12.2012)