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Verkehr
Slotzuweisung auf EU-Flughäfen (Verordnung)
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Die Erhöhung der Slotnutzungsquote auf 85% für die vorrangige Slotzuweisung steigert die Effizienz der Flughafeninfrastrukturnutzung, da in der Regel nur noch höchstens 15% der vorhandenen Kapazitäten ungenutzt bleiben können. Die Heraufsetzung der Slotanzahl, die erforderlich ist, um in der Folgeperiode eine Abfolge von Slots vorrangig zu erhalten, erleichtert zwar Neubewerbern den Zugang zu Flughäfen, beeinträchtigt allerdings die Planungssicherheit der Fluggesellschaften und mindert ihre Flexibilität.
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Slotzuweisung auf EU-Flughäfen KOM(2011) 827 (veröff. 05.03.2012) | 89 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag KOM(2011) 827 (veröff. 01.12.2011) | 224 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 29.10.2012) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 12.12.2012) |