Regulierung von Kryptowerten – Teil II: Kryptowährungen und Utility-Token (cepAnalyse zu COM2020_593)
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Regulierung von Kryptowerten – Teil II: Kryptowährungen und Utility-Token (cepAnalyse zu COM2020_593)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Der Bitcoin ist auf dem Vormarsch. Die Europäische Kommission hat daher einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung von Kryptowährungen vorgelegt. Bevor der Kommissionsvorschlag vom Europäischen Rat und vom Europaparlament abschließend gebilligt wird, meldet das Centrum für Europäische Politik (cep) Änderungsbedarf an.

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Status

Die Freiburger Denkfabrik hält die bisherigen Pläne aus Brüssel für unausgegoren. „Sicher ist ein einheitliches Regelwerk sinnvoll, um in diesem stark wachsenden Markt für Rechtssicherheit zu sorgen. Doch dies schafft die geplante EU-Verordnung in einem relevanten Punkt nicht. Viele Kryptowährungen haben keinen zentralen Emittenten. Ob die von der neuen Verordnung künftig erfasst oder sogar verboten werden sollen, bleibt unklar“, sagt cep-Experte Philipp Eckhardt. Der Ökonom der Freiburger Denkfabrik hat mit cep-Juristin Dr. Martina Anzini eine Analyse und einen Input zu dem Brüsseler Vorhaben vorgelegt.

Kryptowährungen wie der Bitcoin sind dezentral gestaltet und verzichten auf einen zentralen Emittenten. „Emittentenlose Kryptowährungen dürften auch künftig relevant sein und werden sich von der EU-Verordnung nicht aufhalten lassen. Es ist daher bedauernswert, dass die Verordnung gerade hier keine Rechtssicherheit herbeiführt“, sagt cep-Expertin Dr. Martina Anzini.

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Regulierung von Kryptowerten Teil II: Kryptowährungen und Utility-Token (cepAnalyse zu COM2020_593) (veröff. 09.03.2021) PDF 237 KB Download
Regulierung von Kryptowerten Teil II: Kryptowährungen und Utility-Token (cepAnalyse zu COM2020_593)