cepAnalyse
Zivil- & Verfahrensrecht
Reform des EU-Verfahrens für geringfügige Forderungen (Verordnung)
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Das weitgehend schriftliche Verfahren ist erheblich fehleranfälliger als Verfahren, die mündliche Verhandlungen als Standard vorsehen. Die Fehleranfälligkeit ist bei einem Streitwert von 10.000 Euro inakzeptabel. Die Begrenzung der Gerichtsgebühren senkt die Hemmschwelle, das Verfahren in Anspruch zu nehmen, und stärkt so die Rechtsdurchsetzung. Für die Ausdehnung des europäischen Verfahrens durch die neue Definition der grenzüberschreitenden Forderung auf faktisch innerstaatliche Sachverhalte besitzt die EU keine Kompetenz.