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Finanzmärkte
Reform der Verbriefungsmärkte (Verordnung)
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Die Verbriefungsvorschriften und das Label „STS-Verbriefung“ können grundsätzlich das Vertrauen der Anleger in die Verbriefungsmärkte stärken. Der Risikoselbstbehalt für die an der Verbriefung beteiligten Akteure beugt zudem Moral-Hazard-Verhalten vor. Das System der Selbstzertifizierung für STS-Verbriefungen ist wegen unspezifischer Kriterien für die Finanzakteure jedoch mit finanziellen Risiken verbunden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Finanzakteure auf die Nutzung des STS-Labels ganz verzichten.
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Reform der Verbriefungsmärkte COM(2015) 472 (veröff. 14.03.2016) | 127 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2015) 472 (veröff. 30.09.2015) | 340 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 02.12.2015) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 08.12.2016) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 30.05.2017) |