Reduktion der Treibhausgasemissionen (Entscheidung)
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Klima

Reduktion der Treibhausgasemissionen (Entscheidung)

Betreiber großer Industrieanlagen müssen bereits jetzt Rechte erwerben, damit sie Treibhausgase ausstoßen dürfen. Benötigen sie diese Rechte nicht länger, dürfen sie damit handeln. Die EU-Kommission stellt nun neben den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus großen Industrieanlagen feste Quoten für Emissionen aus anderen Quellen. Es bleibt jedem Mitgliedstaat überlassen, mit welchen Mitteln er die vorgegebene Quote erreicht.

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Status

Der Handel mit Emissionsrechten ist der effizientere Weg zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Er sollte daher erweitert werden. Emissionen, die erst bei Verbrennung von Brennstoffen durch Endkunden freigesetzt werden, sollten gleich beim Produzenten berücksichtigt werden. Auf diese Weise könnten der Straßenverkehr und die Gebäudeheizungen in den Handel einbezogen werden. Auf ein Minimum begrenzt werden sollte dagegen die Verteilung von Treibhausgasquoten auf die Mitgliedstaaten.

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Reduktion der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten KOM(2008) 17 (veröff. 20.03.2008) PDF 84 KB Download
Reduktion der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten KOM(2008) 17