cepAnalyse
Finanzmärkte
Ratingagenturen (Verordnung)
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Aus wettbewerbsökonomischen Gründen besteht kein Regulierungsbedarf. Aus Gründen der Finanzmarktstabilität ist nur eine Regulierung von Ratings gerechtfertigt, die für aufsichtsrechtliche Zwecke genutzt werden. Die Rotationspflicht erhöht zwar die Unabhängigkeit der Ratingagenturen, verzerrt allerdings den Wettbewerb, senkt die Qualität der Ratings und wirkt sich negativ auf das Wachstum aus. Doppelte Ratings für Verbriefungen nur in der EU schwächen die Finanzmarktstabilität.