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Die Zentralisierung der Ratingaufsicht bei der ESMA ist zwar vertretbar, aber nicht zwingend notwendig. Gleichzeitig ist fragwürdig, ob sie mit dem EU-Recht vereinbar ist. Daher ist die Beibehaltung der für die ESMA vorgesehenen föderalen Aufsichtsstrukturen auch für die Aufsicht über Ratingagenturen die bessere Lösung.
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Ratingagenturen KOM(2010) 289 (veröff. 23.08.2010) | 115 KB | Download | |
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