Ratingagenturen (Verordnung)
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Ratingagenturen (Verordnung)

Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

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Status

Die Zentralisierung der Ratingaufsicht bei der ESMA ist zwar vertretbar, aber nicht zwingend notwendig.  Gleichzeitig ist fragwürdig, ob sie mit dem EU-Recht vereinbar ist. Daher ist die Beibehaltung der für die ESMA vorgesehenen föderalen Aufsichtsstrukturen auch für die Aufsicht über Ratingagenturen die bessere Lösung.

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Ratingagenturen KOM(2010) 289 (veröff. 23.08.2010) PDF 115 KB Download
Ratingagenturen KOM(2010) 289