Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (Verordnung)
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Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (Verordnung)

Vor den Hintergrund erhöhter chinesischer Direktinvestitionen in der EU will die EU-Kommission einen rechtlichen „Rahmen“ für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) schaffen. Die Verordnung schafft zwar Klarheit über das von den Mitgliedstaaten anzuwendende Prüfverfahren. Vage Begriffe bergen aber protektionistische Gefahren.

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Status

Das cep erachtet es als wichtig, die bisherige Offenheit in der EU gegenüber FDI beizubehalten. Wenn die Kommission nun mit Schlagwörtern wie „kritische Infrastrukturen“, „kritische Technologien“, „kritische Ressourcen“ oder „sensible Informationen“ für (zulässige) Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit eintritt, kann dies dazu führen, dass die Mitgliedstaaten die geschaffenen Freiräume protektionistisch missbrauchen.

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Presseinformation 110/2017 (veröff. 12.12.2017)
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