Omnibus-II (Richtlinie)
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Omnibus-II (Richtlinie)

Die Kommission ändert die Prospekt- und Solvabilität-II-Richtlinie. Ziel ist es, die Befugnisse der EU-Aufsichtsbehörden zur Entwicklung von technischen Standards auszudehnen, deren Schlichtungskompetenz zu konkretisieren und Übergangsfristen für die Solvabilität-II-Richtlinie einzuführen. Auch sollen die Befugnisse der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen, die noch auf der Rechtslage des Nizza-Vertrages basieren, an den Lissabon-Vertrag angepasst werden.

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Status

Die Richtlinie schafft Klarheit, welche Entscheidungen die EU-Aufsichtsbehörden ESMA und EIOPA und welche die Kommission treffen darf. Die Befugnisse der ESMA und EIOPA zur Entwicklung technischer Standards sind sachgerecht. Die Kommissionsbefugnisse im Bereich der Solvabilität-II-Richtlinie gehen zu weit, sie schwächen die EIOPA. Besser wäre es, die Solvabilität-II-Richtlinie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu konkretisieren.

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Omnibus-II-Richtlinie KOM(2011) 8 (veröff. 11.04.2011) PDF 108 KB Download
Omnibus-II-Richtlinie KOM(2011) 8
cepÜbersicht: Sachstand Omnibus I (veröff. 11.04.2011) PDF 84 KB Download
cepÜbersicht: Vorschläge Omnibus II (veröff. 11.04.2011) PDF 87 KB Download
cepÜbersicht: Künftige Entscheidungsprozesse (veröff. 11.04.2011) PDF 40 KB Download