Omnibus I: Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Omnibus I: Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Mit dem Omnibus-I-Paket will die EU-Kommission die Vorschriften zu Nachhaltigkeit und Lieferketten vereinfachen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt einzelne Entlastungen, warnt jedoch: Trotz der vorgeschlagenen Änderungen bleiben die bürokratischen Belastungen für die betroffenen Unternehmen zu hoch.

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Mit den sogenannten Omnibus-Paketen will die EU-Kommission verschiedene Regulierungsbereiche zusammenfassen und vereinfachen, um den Bürokratieaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % zu reduzieren. Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets hat die Kommission u.a. Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung [Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)] und der Lieferketten-Richtlinie [Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)] vorgelegt.

„Die Vorschläge der Kommission sind ein erster Schritt, aber der EU-Gesetzgeber sollte beim Bürokratieabbau weiter gehen“, sagt cep-Experte Philipp Eckhardt. Bei der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung seien die geplante Befreiung von 80 % der bisher berichtspflichtigen Unternehmen und die Reduktion der Berichtsumfänge zu begrüßen. Doch die Konzentration auf Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern sei willkürlich und führe zu neuen Marktverzerrungen. Stattdessen plädiert das cep für proportional abgestufte und EU-weit einheitliche Berichtsstandards.

Bei der Lieferkettenrichtlinie kritisiert das cep, dass viele der vorgeschlagenen Änderungen kaum tatsächliche Entlastungen bringen. „Die Kommission setzt auf Klarstellungen und Ausnahmen – aber diese schaffen zu viele neue Unsicherheiten“, erklärt Matthias Kullas, cep-Ökonom, der gemeinsam mit Anja Hoffmann den cepAdhoc zur Lieferkettenrichtlinie verfasst hat. Zwar seien punktuelle Erleichterungen vorgesehen – etwa bei Prüfintervallen oder durch eine Begrenzung der Einbeziehung von Interessenträgern. Doch an anderer Stelle wird Bürokratie nur von kleinen und mittleren Unternehmen zu größeren Unternehmen umverteilt. Alles in allem bleibt der bürokratische Aufwand hoch. „Besonders problematisch ist die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die für massive Rechtsunsicherheit sorgen werden“, warnt Anja Hoffmann, Juristin am cep. Unklare Rückausnahmen schwächten so die Wirkung der geplanten Entlastungen für Unternehmen.

Der Rat und das Europäische Parlament sollten die Vorschläge der Kommission sorgfältig auf Nebenwirkungen prüfen. Ohne deutlicheren Bürokratieabbau drohe weiterhin ein Wettbewerbsnachteil für Europas Unternehmen.

Zum cepAdhoc Omnibus I: Überarbeitung der Lieferkettenrichtlinie

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