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Informationstechnologien
Neuartige TK-Dienste (OTT) und Endnutzerrechte (Richtlinie)
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Darüber hinaus regt das cep an, dass Interoperabilitätsverpflichtungen von den nationalen Regulierungsbehörden nur dann auferlegt werden sollten, wenn ein OTT-Anbieter über eine unangreifbare Marktmacht verfügt. Auch sind gesetzliche Maximallaufzeiten für Verträge und unabdingbare Kündigungsrechte nicht durch ein besonderes Schutzbedürfnis für Endnutzer zu rechtfertigen, da der Wettbewerb in diesem Bereich ohnehin stark ist.
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Neuartige TK-Dienste (OTT) und Endnutzerrechte COM(2016) 590 (veröff. 18.04.2017) | 2 MB | Download | |
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Presseinformation 36/2017 (veröff. 18.04.2017) | |||
Richtlinienvorschlag COM(2016) 590 (veröff. 12.10.2016) | |||
EP-Ausschuss (IMCO): Stellungnahme (veröff. 04.09.2017) | |||
Rat: Verhandlungsmandat (veröff. 11.10.2017) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 29.06.2018) |