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Digitale Wirtschaft
Netz- und Informationssicherheit (Richtlinie)
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Die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Netze und Informationssysteme auf internationaler Ebene sind geboten, da sich Cyberangriffe in immer größerem Umfang grenzüberschreitend auswirken.
Die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldepflicht sind sachgerecht. Die Meldungen sollten Aufschluss über die Sicherheitslücke geben, die zu dem Sicherheitsvorfall geführt hat. In der Richtlinie mangelt es jedoch an inhaltlichen Mindestkriterien für die Meldungen. KMU sollten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Einrichtung einer zentralen nationalen Behörde ist nicht mit dem föderalen Aufbau des deutschen Staates vereinbar.
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Netz- und Informationssicherheit COM(2013) 48 (veröff. 01.07.2013) | 116 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2013) 48 (veröff. 07.02.2013) | 224 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 13.03.2014) | |||
Rat: Entwurf eines Verhandlungsmandats (veröff. 01.09.2014) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 07.12.2015) |