Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren (Verordnung)
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Klima

Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren zuweisen, die nicht dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen (z.B. Verkehr und Landwirtschaft). Zudem schlägt sie Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer nationalen Ziele nutzen können.

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Status

Das cep begrüßt die Flexibilitätsoptionen. So erleichtert die Möglichkeit, überschüssige THG-Emissionszuteilungen auf die Folgejahre zu übertragen, die THG-Emissionseinsparung über den Konjunkturzyklus. Auch werden durch das Recht, THG-Emissionsberechtigungen an andere Mitgliedstaaten zu verkaufen, Emissionen dort eingespart, wo dies EU-weit am günstigsten ist. Außerdem senkt die Anrechnung von Emissionszertifikaten in den Nicht-ETS-Sektoren die Kosten der Emissionsreduktion. Diese Option sollte aber allen Mitgliedstaaten eingeräumt werden.