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Klima
Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren (Verordnung)
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Das cep begrüßt die Flexibilitätsoptionen. So erleichtert die Möglichkeit, überschüssige THG-Emissionszuteilungen auf die Folgejahre zu übertragen, die THG-Emissionseinsparung über den Konjunkturzyklus. Auch werden durch das Recht, THG-Emissionsberechtigungen an andere Mitgliedstaaten zu verkaufen, Emissionen dort eingespart, wo dies EU-weit am günstigsten ist. Außerdem senkt die Anrechnung von Emissionszertifikaten in den Nicht-ETS-Sektoren die Kosten der Emissionsreduktion. Diese Option sollte aber allen Mitgliedstaaten eingeräumt werden.
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Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren COM(2016) 482 (veröff. 19.09.2016) | 182 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2016) 482 (veröff. 20.07.2016) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 14.06.2017) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 16.10.2017) | |||
Rat, EP und Kommission: Trilog (veröff. 27.12.2017) |