Methanstrategie (cepAnalyse zu COM(2020)_663)
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Klima

Methanstrategie (cepAnalyse zu COM(2020)_663)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Svenja Schwind
Svenja Schwind

Die EU-Kommission will 2021 einen Rechtsetzungsvorschlag zur Reduzierung von Methanemissionen vorlegen. Das Treibhausgas Methan, das vor allem durch Leckagen von Gasnetzen, auf Deponien und in der Landwirtschaft durch die Verdauung von Kühen und Schafen anfällt, wird bislang nicht vom Emissionshandel erfasst. Das Centrum für Europäische Politik (cep) fordert Brüssel auf, Methanemissionen im Energie- und Abfallsektor in ein Emissionshandelssystem einzubeziehen.

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„Die EU will die Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null senken – auch die von Methan. Nur durch den Handel mit Emissionszertifikaten kann auf kleinteilige ordnungsrechtliche Einzelmaßnahmen und Subventionen verzichtet werden. Dadurch wird die angestrebte Emissionsreduktion sicher und kostenminimal erreicht“, sagt cep-Expertin Svenja Schwind, die für die Freiburger Denkfabrik eine Analyse verfasst hat.

Laut cep ist zur Erreichung der EU-Klimaziele eine langfristige Strategie zur Erfassung und Reduktion von Methanemissionen unverzichtbar. „Die Kommission sollte von Beginn an in allen Sektoren – ob Energie, Abfall oder Agrar – EU-einheitliche Methoden zur Erfassung von Methanemissionen einführen“, sagt Schwind.

Nach Ansicht der cep-Expertin sollte die Verschärfung der bis 2030 formulierten nationalen Klimaziele die bereits von Mitgliedstaaten geleisteten Anstrengungen berücksichtigen. Dazu sollte zunächst die Datenlage verbessert werden. Hierfür sei eine umfassende und genaue Erfassung der Methanemissionen die unabdingbare Voraussetzung.

Denn erst dadurch werde ersichtlich, in welchen Sektoren welche spezifischen Reduktionsmaßnahmen jeweils sinnvoll sind. „Ansonsten entstehen unnötige Kosten. Denn je stärker Methanemissionen in einem Bereich bereits reduziert wurden, desto höher sind die Kosten, um eine weitere Tonne Methan einzusparen“, betont die cep-Expertin. „Außerdem sollten EU-Vorgaben zur emissionsreduzierenden Biogas-Erzeugung so ausgestaltet sein, dass bürokratische Hemmnisse und Kostenbelastungen möglichst vermieden werden“, erklärt Schwind.

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