„Marktstabilitätsreserve“ für den Emissionshandel (Beschluss)
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„Marktstabilitätsreserve“ für den Emissionshandel (Beschluss)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

In der EU dürfen Betreiber ortsfester Anlagen und Luftverkehrsunternehmen nur dann Treibhausgase ausstoßen, wenn sie über Emissionsrechte verfügen. Der Rückgang des Preises für Emissionszertifikate resultiert nach Ansicht der Europäischen Kommission aus einem „Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage“. Dieses will sie mit der Einführung einer „Marktstabilitätsreserve“ beheben. Diese „Stabilisierung“ des Zertifikatemarktes soll erreicht werden, indem Zertifikate je nach Marktlage entweder dem Markt entzogen und in die Reserve eingestellt oder aus der Reserve freigegeben und dem Markt zugeführt werden.

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Status

Die Marktstabilitätsreserve ist ein Instrument, das ein Problem, das es nicht gibt, nicht löst; immerhin gehen von ihr auch keine wesentlichen negativen Wirkungen aus: Dass das Angebot im ETS fix ist, ist – entgegen der Auffassung der Kommission – kein Problem. Im Gegenteil muss das so sein, damit der Preis die Entscheidungen effizient leiten kann. Die Marktstabilitätsreserve wirkt sich nicht wesentlich auf den langfristigen Zertifikatepreis aus. Denn dauerhaft ändert sich das Zertifikateangebot durch das Einstellen in die Reserve nicht.

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„Marktstabilitätsreserve“ für den Emissionshandel COM(2014) 20 (veröff. 10.06.2014) PDF 102 KB Download
„Marktstabilitätsreserve“ für den Emissionshandel COM(2014) 20
Beschlussvorschlag COM(2014) 20 (veröff. 22.01.2014) PDF 61 KB Download
EP: Ausschussbericht (veröff. 02.03.2015)