Langfristige Investmentfonds (ELTIF) (Verordnung)
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Langfristige Investmentfonds (ELTIF) (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die EU-Kommission will mit der Schaffung eines neuen europäischen Investmentfondstyps (ELTIF) „geduldiges“ Kapital sowohl von professionellen Anlegern als auch von Kleinanlegern insbesondere in Infrastrukturprojekte, Immobilien und nicht-börsennotierte Unternehmen lenken.

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Status

EU-weite Vorschriften für Fonds, die unter der Bezeichnung ELTIF vertrieben werden dürfen, bauen Informationsdefizite bei den Anlegern ab und stärken so das Anlegervertrauen. Die Erlaubnis zur Kreditvergabe an qualifizierte Portfoliounternehmen ist dank restriktiver Regelungen vertretbar. Das pauschale Verbot der Nutzung von Derivaten dient nicht dem angestrebten Anlegerschutz. Das Rücknahmeverbot schmälert die Attraktivität der ELTIF insbesondere für Kleinanleger. Eine strenge Anwendung des Gebots der Fristenkongruenz senkt die Rentabilität des ELTIF: Zum einen verringert sie die Möglichkeiten, langfristige Anlagen zu veräußern und so Gewinnmitnahmeeffekte auch vor Fälligkeit des ELTIF zu realisieren Zum anderen erhöht sie die Kosten einer Darlehensaufnahme.

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Langfristige Investmentfonds (ELTIF) COM(2013) 462 (veröff. 09.12.2013) PDF 105 KB Download
Langfristige Investmentfonds (ELTIF) COM(2013) 462
Verordnungsvorschlag COM(2013) 462 (veröff. 26.06.2013) PDF 253 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 17.04.2014)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 25.06.2014)
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 05.12.2014)