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Arbeit & Soziales
Koordinierung sozialer Sicherheit (Verordnung)
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Dadurch können Ungleichgewichte zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage einfacher abgebaut werden. Durch die Möglichkeit der Verknüpfung von Sozialleistungen für arbeitsuchende EU-Ausländer an ein Aufenthaltsrecht, liegt für diese ein Leistungsanspruch in der Regel erst dann vor, wenn sie für längere Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und so Ansprüche erworben haben. Aus Sicht des cep ist dies vertretbar, weil diese Leistungen durch die Entrichtung von Steuern und Abgaben der im jeweiligen Mitgliedstaat tätigen Wirtschaftakteure finanziert werden.
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Koordinierung sozialer Sicherheit COM(2016) 815 (veröff. 09.05.2017) | 130 KB | Download | |
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Presseinformation 43/2017 (veröff. 09.05.2017) | |||
Verordnungsvorschlag COM(2016) 815 (veröff. 13.12.2016) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 21.06.2018) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 23.11.2018) |