Koordinierung sozialer Sicherheit (Verordnung)
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Arbeit & Soziales

Koordinierung sozialer Sicherheit (Verordnung)

Die EU-Kommission will die Leistungspflichten der Sozialversicherungssysteme für EU-Bürger bei Auslandsaufenthalten ändern. Demnach sollen Ansprüche, die in verschiedenen Mitgliedstaaten erworben wurden, exportiert werden können. Das cep begrüßt, dass durch die sechsmonatige Zahlung von Arbeitslosenleistungen Jobsuchende länger im EU-Ausland eine Beschäftigung suchen können.

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Status

Dadurch können Ungleichgewichte zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage einfacher abgebaut werden. Durch die Möglichkeit der Verknüpfung von Sozialleistungen für arbeitsuchende EU-Ausländer an ein Aufenthaltsrecht, liegt für diese ein Leistungsanspruch in der Regel erst dann vor, wenn sie für längere Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und so Ansprüche erworben haben. Aus Sicht des cep ist dies vertretbar, weil diese Leistungen durch die Entrichtung von Steuern und Abgaben der im jeweiligen Mitgliedstaat tätigen Wirtschaftakteure finanziert werden.