Kontrolle der Arbeitszeit von Kraftfahrern (Richtlinie)
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Arbeit & Soziales

Kontrolle der Arbeitszeit von Kraftfahrern (Richtlinie)

Die EU-Kommission will mit einer neuen Richtlinie die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern im Personen- und Güterverkehr verbessern. Sie schlägt daher vor, die derzeit geltenden Kontrollpflichten der Mitgliedstaaten auf die Arbeitszeitrichtlinie für Kraftfahrer auszudehnen.

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Status

Aus Sicht des cep ist die Ausweitung der mitgliedstaatlichen Kontrollpflichten auf die Arbeitszeitrichtlinie zweckmäßig, um die Durchsetzung der Sozialvorschriften für Kraftfahrer zu gewährleisten. Auch die die Festlegung einer „gemeinsamen Formel“ für die EU-einheitliche Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen ist sinnvoll, weil so die Gleichbehandlung der Verkehrsunternehmen in allen Mitgliedstaaten gewährleistet wird. Allerdings schaffen die Vorschriften über den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten Anreize zum Missbrauch und sollten daher überarbeitet werden.