Klimakonferenz Paris 2015 (Mitteilung)
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Klimakonferenz Paris 2015 (Mitteilung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Um schädliche Folgen des Klimawandels zu verhindern, haben 90 Industrie- und Entwicklungsländer einschließlich der EU im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) zugesagt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 einzudämmen. Da diese Zusagen nicht ausreichen, um schwerwiegende Auswirkungen des Klimawandel abzuwenden, soll im Dezember 2015 in Paris ein für alle Vertragsparteien rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen als Protokoll zur UNFCCC abgeschlossen und ab 2020 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission will die EU auf die letzte internationale Verhandlungsrunde vor der Klimakonferenz in Paris vorbereiten und definiert hierzu die Anforderungen der EU an das geplante Paris-Protokoll.

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Status

Das Ziel, ein rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen abzuschließen, ist ein wichtiger Schritt, um das Klima effektiv zu schützen. Je mehr Staaten sich am Klimaschutz beteiligen, desto geringer ist das Risiko von klimaschädlichen Emissionsverlagerungen („Carbon Leakage“). Zudem können rechtsverbindliche Klimaschutzverpflichtungen für alle Vertragsparteien die Klimaschutzkosten senken. Die Kommission übergeht, dass ein Scheitern eines Klimaschutzabkommens bei gleichzeitigem Festhalten der EU an ihrer einseitigen Klimaschutzpolitik zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten in der EU führt, denen kein klimapolitischer Nutzen gegenübersteht.

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Klimakonferenz Paris 2015 COM(2015) 81 (veröff. 11.05.2015) PDF 102 KB Download
Klimakonferenz Paris 2015 COM(2015) 81