Klimabezogene Berichterstattung durch Unternehmen
cepAdhoc

Finanzmärkte

Klimabezogene Berichterstattung durch Unternehmen

Im Juni 2019 wird die EU-Kommission Leitlinien für die Offenlegung von klimabezogenen, nichtfinanziellen Informationen durch große öffentliche Unternehmen veröffentlichen. Ein cepAdhoc gibt einen Überblick über den Entwurf der Richtlinien und analysiert deren Verbindlichkeit.

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Die Leitlinien sollen für alle Wirtschaftssektoren gelten, auch für Banken und Versicherungen. Dabei erwartet die Kommission von Unternehmen, dass sie alle klimarelevanten Informationen offenlegen. Die Leitlinien werden unverbindlich ("soft-law") sein. Aus Sicht des cep werden ihre tatsächlichen Auswirkungen stark von der endgültigen Fassung und der EU-Verordnung über eine nachhaltige Taxonomie abhängen.

Diesen Adhoc veröffentlicht das cep nur auf Englisch.

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cepAdhoc (veröff. 28.05.2019) PDF 362 KB Download
EU-Guidelines on Non-Financial Disclosure