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Energie
Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten (Richtlinie)
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Die einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs und anderer Kennwerte hat sich bei Haushaltsgroßgeräten und Leuchtmitteln bereits bewährt. Die Ausweitung auf weitere Produkte ist zu begrüßen, da Verbraucher so informiertere Entscheidungen treffen können. Abzulehnen ist hingegen das Verbot für Behörden, bestimmte Produkte nicht mehr beschaffen zu dürfen, da es nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar und unverhältnismäßig ist.
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Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten KOM(2008) 778 (veröff. 12.01.2008) | 79 KB | Download | |
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