Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten (Richtlinie)
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Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten (Richtlinie)

Die EU-Kommission schlägt vor, die Richtlinie zur Kennzeichnung des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu überarbeiten. Bislang gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Leuchtmittel und Haushaltsgroßgeräte. Künftig können alle Produkte, deren Gebrauch wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch von Energie und anderen wichtigen Ressourcen hat, der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Dies könnte z.B. Fernseher, Duschköpfe und Fenster betreffen. Außerdem sollen Behörden nach den Vorstellungen der Kommission keine ineffizienten Produkte mehr beschaffen dürfen.

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Status

Die einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs und anderer Kennwerte hat sich bei Haushaltsgroßgeräten und Leuchtmitteln bereits bewährt. Die Ausweitung auf weitere Produkte ist zu begrüßen, da Verbraucher so informiertere Entscheidungen treffen können. Abzulehnen ist hingegen das Verbot für Behörden, bestimmte Produkte nicht mehr beschaffen zu dürfen, da es nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar und unverhältnismäßig ist.

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Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten KOM(2008) 778 (veröff. 12.01.2008) PDF 79 KB Download
Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten KOM(2008) 778