Investitionsstabilisierungsfunktion (Verordnung)
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Wirtschafts- & Fiskalpolitik

Investitionsstabilisierungsfunktion (Verordnung)

Mit einer „Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“ sollen Euro-Staaten, die von einem wirtschaftlichen Schock getroffen wurden, Darlehen und Zinszuschüsse zur Finanzierung öffentlicher Investitionen erhalten. So sieht es jedenfalls der Vorschlag der Kommission zur weiteren Stabilisierung der Eurozone vor.

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Status

Um die vorgeschlagene Unterstützung zu erhalten, müssen Mitgliedstatten unter anderem ein „Ein-Jahres-Kriterium“ erfüllen, das eine Erhöhung der Arbeitslosenquote um mindestens einen Prozentpunkt vorsieht. Aus Sicht des cep stellt dieses klar definierte Kriterium sicher, dass Darlehen nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Stabilisierungsfunktion zu einer laxeren Haushaltspolitik führt. Denn Euro-Staaten müssen einen Schock nicht mehr allein abfedern, sondern können sich darauf verlassen, gerettet zu werden. Problematisch ist zudem, dass die Kreditlinienobergrenze von insgesamt 30 Mrd. Euro kaum ausreichen wird, um die Finanzierung öffentlicher Investitionen im Fall eines Schocks sicherzustellen, insbesondere wenn mehrere Euro-Staaten solche Darlehen beantragen.

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cepAnalyse (veröff. 26.03.2019) PDF 253 KB Download
Investitionsstabilisierungsfunktion COM(2018) 387
Verordnungsvorschlag COM(2018) 387 (veröff. 31.05.2018)