Wirtschafts- & Fiskalpolitik
Investitionsstabilisierungsfunktion (Verordnung)
cepAnalyse
Um die vorgeschlagene Unterstützung zu erhalten, müssen Mitgliedstatten unter anderem ein „Ein-Jahres-Kriterium“ erfüllen, das eine Erhöhung der Arbeitslosenquote um mindestens einen Prozentpunkt vorsieht. Aus Sicht des cep stellt dieses klar definierte Kriterium sicher, dass Darlehen nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Stabilisierungsfunktion zu einer laxeren Haushaltspolitik führt. Denn Euro-Staaten müssen einen Schock nicht mehr allein abfedern, sondern können sich darauf verlassen, gerettet zu werden. Problematisch ist zudem, dass die Kreditlinienobergrenze von insgesamt 30 Mrd. Euro kaum ausreichen wird, um die Finanzierung öffentlicher Investitionen im Fall eines Schocks sicherzustellen, insbesondere wenn mehrere Euro-Staaten solche Darlehen beantragen.
PDF herunterladen
cepAnalyse (veröff. 26.03.2019) | 253 KB | Download | |
| |||
Verordnungsvorschlag COM(2018) 387 (veröff. 31.05.2018) |