Intelligente Fahrtenschreiber (Verordnung)
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Intelligente Fahrtenschreiber (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Die Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern sind reguliert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Die Kommission will durch den Einsatz technisch fortschrittlicherer, „intelligenter“ Fahrtenschreiber die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten besser durchsetzen und die Verwaltungslasten für Straßenverkehrsunternehmen und Kontrollbehörden verringern.

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Status

Die wirksamere Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Fernkommunikation kann die Verwaltungskosten der Kontrollbehörden und Unternehmen verringern. Der Verzicht auf den Nachweis von Ruhezeiten erhöht das Missbrauchsrisiko. Das Verbot für Verkehrsunternehmen, selbst Fahrtenschreiber in eigene Fahrzeuge einzubauen, ist unverhältnismäßig. Die Verordnung muss festlegen, welche Daten durch Fernabruf übertragen werden dürfen.

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Intelligente Fahrtenschreiber KOM(2011) 451 (veröff. 07.11.2011) PDF 267 KB Download
Intelligente Fahrtenschreiber KOM(2011) 451
Verordnungsvorschlag KOM(2011) 451 (veröff. 19.07.2011) PDF 112 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 03.07.2012)
Rat: 1. Lesung (veröff. 15.11.2013)
EP: 2. Lesung / Unterzeichnung (veröff. 15.01.2014)