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Digitale Wirtschaft
Intelligente Fahrtenschreiber (Verordnung)
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Die wirksamere Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Fernkommunikation kann die Verwaltungskosten der Kontrollbehörden und Unternehmen verringern. Der Verzicht auf den Nachweis von Ruhezeiten erhöht das Missbrauchsrisiko. Das Verbot für Verkehrsunternehmen, selbst Fahrtenschreiber in eigene Fahrzeuge einzubauen, ist unverhältnismäßig. Die Verordnung muss festlegen, welche Daten durch Fernabruf übertragen werden dürfen.
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Intelligente Fahrtenschreiber KOM(2011) 451 (veröff. 07.11.2011) | 267 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag KOM(2011) 451 (veröff. 19.07.2011) | 112 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 03.07.2012) | |||
Rat: 1. Lesung (veröff. 15.11.2013) | |||
EP: 2. Lesung / Unterzeichnung (veröff. 15.01.2014) |