Handel mit Emissionsrechten (Änderungsrichtlinie)
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Klima

Handel mit Emissionsrechten (Änderungsrichtlinie)

Die Kommission schlägt vor, Obergrenzen für Emissionen von Treibhausgasen ab 2013 unmittelbar auf EU- Ebene festzulegen. Nationale Zuteilungspläne sollen dann wegfallen. Bereits seit 2005 existiert ein europäisches System zum Handel mit Emissionsrechten. Über dieses System sollen die Betreiber von Kraftwerken und großen Industrieanlagen bis 2020 ihren Ausstoß an Treibhausgasen um ein Fünftel reduzieren. Das System wird u.a. auf die chemische Industrie und die Luftfahrt ausgedehnt. Mitgliedstaaten mit geringem Pro-Kopf-Einkommen und höheren Wachstumschancen sollen zusätzliche Zertifikate erhalten, damit Belastungen abgefedert werden.

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Status

Über den Handel mit Emissionsrechten lässt sich die Menge freigesetzter Treibhausgase präzise verringern. Sinnvoll ist auch die Reduzierung der Zertifikatemenge und die Einbindung weiterer Sektoren und klimaschädlicher Gase. Strikter Klimaschutz in der EU verringert allerdings die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Ausnahmen für energieintensive Industrien sollen für Abhilfe sorgen, zeigen aber letztlich nur, dass ein globaler Konsens über eine Verringerung der Treibhausgase nötig ist.

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Handel mit Emissionsrechten KOM(2008) 16 (veröff. 02.04.2008) PDF 79 KB Download
Handel mit Emissionsrechten KOM(2008) 16