Grüne Taxonomie (Verordnung)
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Grüne Taxonomie (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Mit einer Verordnung will die EU-Kommission den Rahmen für nachhaltige Investitionen schaffen. Dazu sollen in einer "Taxonomie" verbindliche Kriterien festgelegt werden, die wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen müssen, um als "ökologisch nachhaltig" zu gelten.

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Status

Aus Sicht des cep können Nachhaltigkeitslabels auf Grundlage einer grünen EU-Taxonomie zwar dazu beitragen, die steigende Nachfrage institutioneller und privater Anleger nach "nachhaltigen" Finanzprodukten zu befriedigen.

Allerdings sollte die Verwendung der EU-Taxonomie optional und nicht obligatorisch sein. Jeder direkte Bezug der Finanzmarktregulierung auf die grüne EU-Taxonomie sollte mit Vorsicht erfolgen, da auch nachhaltige Anlagen ein hohes Risiko bergen können. Die Finanzmarktregulierung hat zuallererst die Finanzstabilität sicherzustellen.

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cepAnalyse (veröff. 19.03.2019) PDF 233 KB Download
Grüne Taxonomie COM(2018) 353
Verordnungsvorschlag COM(2018) 353 (veröff. 24.05.2018)