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Finanzmärkte
Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds (Richtlinie/Verordnung)
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Positiv sieht das cep den Vorschlag die Pflicht für eine physische Präsenz aufzuheben. Damit können Vertriebskosten gesenkt und der Markteintritt erleichtert werden. Allerdings gibt es in einer Marktwirtschaft keinen überzeugenden Grund für gesetzliche Vorschriften darüber, unter welchen Bedingungen ein Investmentfondsmanager die Vermarktung seiner Fonds einstellen darf. Auch kann die Bestimmung, dass Aufsichtsgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Aufsichtsbehörden stehen müssen, nicht auf eine Binnenmarkt-Kompetenz gestützt werden.
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Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds COM(2018) 92 (veröff. 08.10.2018) | 221 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2018) 92 (veröff. 12.03.2018) | |||
Rat: Verhandlungsmandat (veröff. 15.06.2018) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 03.12.2018) | |||
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 05.02.2019) |