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Grenzüberschreitende Insolvenzen (Verordnung)

Die Kommission überarbeitet den Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Insolvenzen. Ziel ist ein (möglichst) einheitliches Insolvenzverfahren unter Anwendung jeweils nur eines (nationalen) Insolvenzrechts.

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Status

Die Überführung wesentlicher Elemente der COMI-Rechtsprechung des EuGH in den Verordnungstext befördert die Rechtssicherheit. Kooperations- und Kommunikationspflichten zwischen Verwaltern und Gerichten können Ineffizienzen mindern. Ein EU-weites elektronisches Insolvenzregister senkt die Informationskosten erheblich. Mehr Rechtsklarheit würde erreicht, wenn man das anzuwendende Insolvenzrecht an den satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens knüpfte. Die Sekundärinsolvenzverfahren sollten abgeschafft werden.

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Grenzüberschreitende Insolvenzen COM(2012) 744 (veröff. 16.09.2013) PDF 110 KB Download
Grenzüberschreitende Insolvenzen COM(2012) 744
Verordnungsvorschlag COM(2012) 744 (veröff. 12.12.2012) PDF 196 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 05.02.2014)
Rat: Politische Einigung | 1. Lesung (veröff. 12.03.2015) PDF 2 MB Download
EP: 2. Lesung (veröff. 20.05.2015)
EP: Ausschussbericht (veröff. 20.12.2013)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 05.06.2014)