In ihrem Grünbuch diskutiert die Kommission die Frage, in welchen Bereichen und auf welche Weise die Antidiskriminierungspolitik verstärkt werden sollte. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen dabei die Einbeziehung weiterer, nicht in Art. 13 EG-Vertrag genannter Diskriminierungsgründe, wie sie sich aus der Charta der Grundrechte ergeben sowie die Forderung des Übergangs vom Einstimmigkeitserfordernisses im Rat beim Erlass entsprechender legislativer Maßnahmen zu Mehrheitsbeschlüssen in der Antidiskriminierungspolitik.