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Arbeit & Soziales
Gleichbehandlung durch Diskriminierung
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Durch das Urteil wird die Anwendung von geschlechtsneutralen Versicherungstarifen angeordnet. Der Gerichtshof übersieht aber, dass es tatsächlich geschlechtsabhängig unterschiedliche Risiken gibt, wie das Prostatakrebsrisiko bei Männern. Ungleiches gleich behandeln zu müssen, stellt seinerseits eine gegen die Charta der Grundrechte verstoßende Pflicht zur Diskriminierung dar. Das Urteil muss deshalb zwingend legislativ korrigiert werden.
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Gleichbehandlung durch Diskriminierung (veröff. 30.03.2011) | 97 KB | Download | |
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