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Arbeit & Soziales
Gleichbehandlung außerhalb des Berufs (Richtlinie)
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Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit mehr Antidiskriminierungsvorschriften erlassen, als er aufgrund des damaligen EU-Rechts hätte erlassen müssen. Das AGG enthält dementsprechend bereits einen Großteil der vorgeschlagenen Regelungen. Allerdings sind auch einige bedeutende Anpassungen erforderlich. Dies sind vor allem:
- die Ausweitung des Schutzes auf Diskriminierung wegen der Weltanschauung und
- die Einbeziehung von Vermietern mit bis zu 50 Wohnungen
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Gleichbehandlung außerhalb des Berufs KOM(2008) 426 (veröff. 20.08.2008) | 84 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag KOM(2008) 426 (veröff. 02.07.2008) | 99 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 20.06.2013) | |||
Rat: Arbeitsgruppentreffen (veröff. 07.11.2013) |