cepAnalyse
Informationstechnologien
Freier Verkehr nicht-personenbezogener Daten (Verordnung)
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Durch den Vorschlag der Kommission wird der grenzüberschreitende Wettbewerb gefördert, wodurch auch die Preise für Cloud-Dienstleistungen sinken dürften. Auch die Nichteinführung eines gesetzlichen Anspruchs auf „Datenportabilität“, also das Recht nicht-personenbezogene Daten bei einem Wechsel des Cloud-Anbieters zu dem neuen Anbieter zu übertragen, ist sachgerecht. Für das cep ist es jedoch unverhältnismäßig, dass die Mitgliedstaaten nur aus Gründen der nationalen Sicherheit Datenlokalisierungsauflagen in Ausnahmefällen beibehalten dürfen.