cepAnalyse
Arbeit & Soziales
Frauenquote (Richtlinie)
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Die Kommission instrumentalisiert das EU-Recht, um eine politische Ideologie durchzusetzen. Eine Frauenquote schränkt die unternehmerische Freiheit ohne sachliche Rechtfertigung ein. Sie liefert keinerlei „ökonomischen Mehrwert“ in Gestalt von Wettbewerbsvorteilen, höheren Gewinnen oder mehr Wachstum. Darüber hinaus stellt der Vorschlag einen massiven Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip dar. Die EU verfügt über keine Kompetenz zum Erlass einer verbindlichen Geschlechterquote. Dies ist das Ergebnis eines cepStandpunkts, in dem alle in Betracht kommenden Kompetenznormen eingehend untersucht wurden.
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Geschlechterquote für Aufsichtsräte COM(2012) 614 (veröff. 10.12.2012) | 227 KB | Download | |
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cepStandpunkt Frauenquote (veröff. 10.12.2012) | 2 MB | Download | |
Richtlinienvorschlag COM(2012) 614 (veröff. 14.11.2012) | 208 KB | Download | |
EP: Ausschussbericht (veröff. 25.10.2013) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 20.11.2013) | |||
EP: Arbeitsgruppentreffen fortlaufend (veröff. 19.06.2015) |