Frauenquote (Richtlinie)
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Arbeit & Soziales

Frauenquote (Richtlinie)

Der Vorschlag der Kommission ist keine große Überraschung: Bis 2020 sollen 40% der Aufsichtsratsposten in den börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt werden. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sind diverse Ausnahmen zulässig. So soll die Richtlinie nur für Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 250 Mitarbeitern gelten. Für die Besetzung der Vorstände sieht der Vorschlag die Einführung einer Flexi-Quote vor, bei der sich die Unternehmen selbst Ziele setzen müssen.

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Status

Die Kommission instrumentalisiert das EU-Recht, um eine politische Ideologie durchzusetzen. Eine Frauenquote schränkt die unternehmerische Freiheit ohne sachliche Rechtfertigung ein. Sie liefert keinerlei „ökonomischen Mehrwert“ in Gestalt von Wettbewerbsvorteilen, höheren Gewinnen oder mehr Wachstum. Darüber hinaus stellt der Vorschlag einen massiven Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip dar. Die EU verfügt über keine Kompetenz zum Erlass einer verbindlichen Geschlechterquote. Dies ist das Ergebnis eines cepStandpunkts, in dem alle in Betracht kommenden Kompetenznormen eingehend untersucht wurden.

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Geschlechterquote für Aufsichtsräte COM(2012) 614 (veröff. 10.12.2012) PDF 227 KB Download
Geschlechterquote für Aufsichtsräte COM(2012) 614
cepStandpunkt Frauenquote (veröff. 10.12.2012) PDF 2 MB Download
Richtlinienvorschlag COM(2012) 614 (veröff. 14.11.2012) PDF 208 KB Download
EP: Ausschussbericht (veröff. 25.10.2013)
EP: 1. Lesung (veröff. 20.11.2013)
EP: Arbeitsgruppentreffen fortlaufend (veröff. 19.06.2015)