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Arbeit & Soziales
Frankreich: Reform der Arbeitslosenversicherung
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Inhaltlich sind die jetzigen Reformen in Frankreich nur begrenzt mit der deutschen „Hartz-Gesetzgebung“ vergleichbar. In institutioneller Hinsicht stärkt Macron die staatliche Einflussnahme auf die sozialpartnerschaftliche Verwaltung der Arbeitslosenversicherung, während die Hartz-Reformen mit einer umfassenderen Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit einhergingen. Auch bei der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung geht Frankreich andere Wege: Denn eine steuerfinanzierte Streichung der Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung fand in Deutschland nie statt. Auch beim Thema Leiharbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse wird für den Moment noch auf konkrete Maßnahmen verzichtet.
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cepAdhoc (veröff. 24.04.2018) | 547 KB | Download | |
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Presseinformation 35/2018 (veröff. 24.04.2018) |