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Energie
Förderung erneuerbarer Energien (Mitteilung)
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Die Empfehlung, die Förderung für Bestandsanlagen nicht rückwirkend zu ändern, entspricht dem rechtstaatlichen Rückwirkungsgebot und verhindert, dass die Glaubwürdigkeit staatlicher Anreizsysteme untergraben wird. Eine degressive Ausgestaltung des Fördersystems und der Übergang von staatlich garantierten Einspeisetarifen zu in Ausschreibungen bestimmten Einspeiseprämien und Quotenmodellen führen dazu, dass Überförderungen begrenzt werden.
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Förderung erneuerbarer Energien C(2013) 7243 (veröff. 07.04.2014) | 110 KB | Download | |
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