Finanztransaktionssteuer (Richtlinie)
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Finanzmärkte

Finanztransaktionssteuer (Richtlinie)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die Finanztransaktionssteuer erfasst Transaktionen mit Finanzinstrumenten im börslichen und außerbörslichen Handel. Sie soll Einnahmen für die öffentlichen Haushalte generieren und die Stabilität der Finanzmärkte steigern. Die Kommission rechnet mit EU-weiten Steuereinnahmen in Höhe von ca. 57 Mrd. Euro pro Jahr. Diese sollen über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union ganz oder teilweise in den EU-Haushalt fließen.

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Status

Die Finanztransaktionssteuer erreicht zwar in gewissem Umfang ihr fiskalisches Ziel, verfehlt allerdings klar ihr Lenkungsziel. Sie kann die Finanzbranche weder von riskanten Geschäften abhalten noch künftigen Bankenkrisen vorbeugen. Die FTS kann die Stabilität der Finanzmärkte gefährden, weil Mindeststeuersätze zu Verlagerungen innerhalb der EU führen. Es ist fraglich, ob die Besteuerung von Banken mit Sitz in Drittländern überhaupt zulässig ist.

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Finanztransaktionssteuer KOM(2011) 594 (veröff. 12.12.2011) PDF 101 KB Download
Finanztransaktionssteuer KOM(2011) 594
Richtlinienvorschlag KOM(2011) 594 (veröff. 28.09.2011) PDF 143 KB Download
Vorschlag COM(2012) 631 (veröff. 25.10.2012)
EP: Legislative Entschließung (veröff. 12.12.2012)
Rat: Beschluss (veröff. 22.01.2013)