Finanztransaktionssteuer in verstärkter Zusammenarbeit (Richtlinie)
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Finanzmärkte

Finanztransaktionssteuer in verstärkter Zusammenarbeit (Richtlinie)

2011 schlug die Kommission eine EU-weite Finanztransaktionssteuer (FTS) vor. Im Rat konnte jedoch nicht die erforderliche Einstimmigkeit erzielt werden. Die Kommission schlägt nun die Einführung der FTS im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen elf Mitgliedstaaten vor. Die FTS soll Steuereinnahmen generieren und die Stabilität der Finanzmärkte steigern.

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Status

Die FTS erfüllt zwar ihren Fiskalzweck und generiert Steuereinnahmen.

Die FTS verfehlt aber ihren Lenkungszweck, Finanzinstitute von riskanten Geschäften abzuhalten und Krisen zu verhindern. Sie wird die Stabilität der Finanzmärkte also nicht zwingend erhöhen. Auch erhöht sie die Kapitalkosten von Unternehmen aus den teilnehmenden Staaten. Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip wird auf das Äußerste strapaziert, indem die Steuerpflicht bereits dann entsteht, wenn nur die andere Vertragspartei oder nur das gehandelte Wertpapier aus einem teilnehmenden Mitgliedstaat stammt. Eine Klärung durch den EuGH ist zwingend.

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Finanztransaktionssteuer in verstärkter Zusammenarbeit COM(2013) 71 (veröff. 17.06.2013) PDF 98 KB Download
Finanztransaktionssteuer in verstärkter Zusammenarbeit COM(2013) 71
Richtlinienvorschlag COM(2013) 71 (veröff. 14.02.2013) PDF 186 KB Download